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Ratgeber Aktualisiert 07. Juli 2026 · 8 Min.

Webdesign-Vertrag: Diese 9 Punkte müssen geregelt sein

Die meisten Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Webdesignern haben dieselbe Ursache: Es wurde nie schriftlich geregelt, wem was gehört und was im Preis enthalten ist. Diese neun Punkte schützen beide Seiten.

Ein Webdesign-Vertrag muss kein 20-seitiges Juristenwerk sein. Ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang plus eine Auftragsbestätigung reichen bei kleinen Projekten oft aus - solange die kritischen Punkte geregelt sind. Dieser Artikel zeigt, welche das sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber die Checkliste an die Hand, mit der du jedes Angebot prüfen kannst.

Die 9 Punkte im Überblick

1
Leistungsumfang
Anzahl Seiten, Funktionen, Anzahl der Design-Entwürfe und Korrekturschleifen - alles, was nicht drinsteht, kostet später extra.
2
Nutzungsrechte
Du brauchst die uneingeschränkten Nutzungsrechte an Design und Inhalten. Ideal: Übertragung aller Rechte nach vollständiger Zahlung.
3
Domain & Hosting
Domain und Hosting-Vertrag sollten auf dich laufen, nicht auf die Agentur. Sonst bist du beim Anbieterwechsel erpressbar.
4
Quelldateien & Zugänge
CMS-Admin, FTP/SSH, Quellcode: Vertraglich festhalten, dass du alle Zugänge und Dateien erhältst.
5
Zahlungsplan
Üblich: 30-50 % bei Auftrag, Rest bei Abnahme. Vorsicht bei 100 % Vorkasse ohne Absicherung.
6
Termine & Mitwirkung
Liefertermin des Designers und deine Zulieferfristen (Texte, Bilder, Feedback) gehören beide in den Vertrag.
7
Abnahme
Definiere, wann die Website als abgenommen gilt - z. B. nach schriftlicher Freigabe, nicht automatisch nach X Tagen Schweigen.
8
Gewährleistung & Support
Wer behebt Fehler nach dem Go-Live, wie lange kostenlos, und was kostet Support danach pro Stunde oder pauschal?
9
DSGVO & Rechtstexte
Wer liefert Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Lösung? Der Designer setzt technisch um - die rechtliche Verantwortung bleibt bei dir.

Der wichtigste Punkt: Eigentum an Domain, Hosting und Dateien

Wenn nur ein Punkt aus diesem Artikel hängen bleibt, dann dieser: Domain, Hosting-Vertrag und Quelldateien gehören dir. In der Praxis registrieren manche Anbieter die Domain auf sich selbst und hosten die Website auf eigenen Servern - bequem für den Start, problematisch bei jeder späteren Trennung. Wer die Domain kontrolliert, kontrolliert deine Online-Präsenz. Lass dir die Domain auf deinen Namen registrieren oder übertragen und bestehe auf einem Hosting-Vertrag, den du selbst kündigen kannst.

Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Für eine Website mit definiertem Ergebnis ("fertige Website mit X Seiten") gilt in der Regel Werkvertragsrecht: Der Designer schuldet ein funktionierendes Ergebnis, du hast Gewährleistungsansprüche bei Mängeln. Laufende Betreuung (Wartung, Updates, Content-Pflege) ist dagegen meist ein Dienstvertrag. Wichtig für dich: Bei einem Werkvertrag ist die Abnahme der zentrale Moment - danach beginnen Gewährleistungsfristen und wird die Schlussrate fällig. Nimm eine Website deshalb erst ab, wenn du sie auf allen Geräten geprüft hast.

Warnsignale in Angeboten

  • "Website ab 0 Euro" mit Laufzeitvertrag: Miet-Modelle mit 48 Monaten Laufzeit kosten in Summe oft ein Mehrfaches eines Kaufpreises - und am Ende gehört dir nichts.
  • Keine Angabe zu Korrekturschleifen: Unbegrenzte Änderungen verspricht niemand ernsthaft. Fehlt die Angabe, gibt es später Diskussionen.
  • Pauschale "SEO inklusive": Ohne Beschreibung, was konkret gemacht wird (Meta-Daten, Struktur, Ladezeit), ist das ein leeres Versprechen.
  • 100 % Vorkasse: Bei etablierten Agenturen unüblich. Ein gestaffelter Zahlungsplan schützt beide Seiten.

So nutzt du die Checkliste

  1. Hol dir zwei bis drei vergleichbare Angebote ein - am schnellsten über den Angebots-Funnel mit einem sauberen Briefing.
  2. Prüfe jedes Angebot gegen die neun Punkte oben. Fehlende Punkte sind kein K.-o.-Kriterium - aber sie gehören vor der Beauftragung schriftlich geklärt.
  3. Bitte um Ergänzung per E-Mail. Ein seriöser Anbieter hat kein Problem damit, Nutzungsrechte und Zugänge schriftlich zuzusichern.

Wie du seriöse Anbieter schon vor dem Angebot erkennst, liest du im Ratgeber Woran du einen guten Webdesigner erkennst.

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